EW hat viele alte Wohnsiedlungen mit großen Gartengrundstücken, die früher zur Selbstversorgung genutzt wurden. Der Übergang der Grdst von den Älteren auf neue Eigentümer führt häufig zur Abholzung und Beseitigung von Sträuchern und Grün ("Komfortgärten"). Diese "Gärten" überwiegen auch bei neuen EFH-Standorten. Lösung: Festsetzungen in B-Plänen zur Bepflanzung und Schutz des Bestandes in alten Siedlungen durch Kartierung der Altbestände u Unterschutzstellung durch Satzung. Die alten Siedlungen mit Baumbeständen haben ein deutlich spürbar besseres Klima als die Schotter-Rasen-Pool-Gärten!
EberswalderinÜ50
Es soll Gemeinden geben, die sich eine Baumschutzsatzung und einen Baumbeauftragten leisten. Es soll Gemeinden geben, die darauf achten, dass bei Grundstücksvergabe/Grundstücksverkauf eine Pflicht besteht, neue Bäume zu pflanzen bzw. alte Bäume zu erhalten.