Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 08.11.2021)

Die Stadt Eberswalde ist bemüht, die Internetseite https://eberswalde2035.de/ im Einklang mit dem Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Folgende Inhalte sind zum Teil nur eingeschränkt zugänglich:

  • Vereinzelte Info-Grafiken
  • Nutzergenerierte Inhalte mit Bildern (keine Alternativtexte)

Bewertungsmethoden

Die polidia GmbH hat als technischer Dienstleister die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular mit der Kategorie „Meldung einer Barriere“. Klicken Sie dafür auf den folgenden Link:
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Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.

Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/aufsicht/ueberwachungsstelle-barrierefreies-internet/

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse durchsetzung.BIT@msgiv.brandenburg.de schreiben.